Wissen

Klimaschutz

Ziel: Bis 2050 weltweit klimaneutral

Am 12. Dezember 2015 wurde mit dem Pariser Klimaabkommen nach Jahren der Verhandlung erstmals ein Klimavertrag verabschiedet, in dem sich 196 Staaten dazu verpflichteten, die Weltwirtschaft auf klimafreundliche Weise zu verändern. Die Weltgemeinschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2 °C, möglichst unter 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens haben sich die Staaten völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu ergreifen. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, muss der Netto-CO2-Ausstoß bis 2050 weltweit auf Null sinken.

Die deutsche Klimapolitik folgt den internationalen Zielen. So hat die Bundesregierung das langfristige Ziel ausgegeben, bis 2050 weitestgehend klimaneutral zu sein. Für alle Sektoren wurden Minderungsziele bis 2030 ausgegeben. Zusammen sollen bis dahin im Vergleich zu 1990 55 Prozent weniger Treibhausgase verursacht werden. Zwischen 1990 und 2018 sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland um rund 30 Prozent gesunken. Der wirtschaftliche Umbruch in Ostdeutschland führte in den frühen 1990er-Jahren bereits zu einem wesentlichen Rückgang der Treibhausgasemissionen. Zudem haben klimapolitische Maßnahmen einen maßgeblichen Anteil.

Deutsches Klimaschutzgesetz verfassungswidrig

Im April 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das aktuelle Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht weit genug geht und damit verfassungswidrig ist. Mehrere Umweltorganisationen hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Verfassungsrichter kamen zu dem Schluss, dass mit dem 55-Prozent-Ziel bis 2030 „hohe Emissionsminderungslasten“ auf die Zeit nach 2030 verschoben würden. Das wiederum verletze die Freiheiten künftiger Generationen. Die Bundesregierung muss nun nachbessern und ihre Klimaziele klarer und langfristiger festschreiben. In der Urteilsbegründung verweisen die Karlsruher Richter darauf, dass die Bundesregierung die Ziele des Pariser Klimaabkommens als Grundlage ihres Klimaschutzgesetzes nennt. Das Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 °C, bestenfalls unter 1,5 °C zu begrenzen, sei Bestandteil des Artikels 20a des Grundgesetzes. Dieser schützt die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen.

Überschwemmte Parkbank
Eine von vielen Folgen der globalen Erderwärmung sind extreme Wetterereignisse.